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Übertritt ans Gymnasium?

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Der Übertritt an das Gymnasium von der 4. Klasse, 5. Klasse oder aus einer höheren Jahrgangsstufe

Der Übertritt nach der 4. Klasse Grundschule

Voraussetzung für den direkten Übertritt aus der Grundschule ist ein Notendurchschnitt von 2,33. Dieser Schnitt setzt sich aus den Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) zusammen.

Auch wenn dieser Schnitt nicht erreicht wird, ist ein Wechsel direkt auf das Gymnasium möglich. In diesem Fall zählt das erste Halbjahr der 5. Jahrgangsstufe als Probeunterricht. Dieser Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Mindestnote von 4,0 erzielt wird.

 

Der Übertritt nach der 5. Klasse der Hauptschule bzw. der Mittelschule

Die Voraussetzung für den Übertritt ist hier ein Notendurchschnitt von mindestens 2,00 in den Fächern Deutsch und Mathematik. Dabei zählen die Jahreszeugnisnoten.

 

Der Übertritt nach der 5. Klasse der Realschule

Wer aus der Realschule in das Gymnasium übertreten möchte, benötigt einen Notendurchschnitt von mindestens 2,50 in den Fächern Deutsch und Mathematik. Dieser Schnitt muss im Jahreszeugnis erreicht werden.

 

Der Übertritt aus höheren Jahrgangsstufen (mit Aufnahmeprüfung)

Entscheidet man sich erst in einer höheren Jahrgangsstufe auf das Gymnasium zu wechseln, sind zwei Bedingungen zu erfüllen. Die erste ist die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung. Nach Bestehen dieser Aufnahmeprüfung folgt der zweite Schritt in Form einer Probezeit

 

Der Übertritt aus höheren Jahrgangsstufen (ohne Aufnahmeprüfung)

Wer die 5. oder 6. Jahrgangsstufe einer Realschule besucht, kann in die 6. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums wechseln, wenn ein Notendurchschnitt von mindestens 2,0 erreicht wurde. Dieser Schnitt bezieht sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch.
Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Real- oder Wirtschaftsschule oder einer Mittleren-Reife-Klasse (Jahrgangsstufe 10 der Hauptschule; M10) ist ein direkter Übertritt an ein Gymnasium ohne Aufnahmeprüfung möglich. Hierbei muss die Eignung für das Gymnasium von der bisherigen Schule bestätigt werden.