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Übertritt ans Gymnasium?
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Der Übertritt an das Gymnasium von der 4. Klasse, 5. Klasse oder aus einer höheren Jahrgangsstufe
Der Übertritt nach der 4. Klasse Grundschule
Auch wenn dieser Schnitt nicht erreicht wird, ist ein Wechsel direkt auf das Gymnasium möglich. In diesem Fall zählt das erste Halbjahr der 5. Jahrgangsstufe als Probeunterricht. Dieser Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Mindestnote von 4,0 erzielt wird.
Der Übertritt nach der 5. Klasse der Hauptschule bzw. der Mittelschule
Die Voraussetzung für den Übertritt ist hier ein Notendurchschnitt von mindestens 2,00 in den Fächern Deutsch und Mathematik. Dabei zählen die Jahreszeugnisnoten.
Der Übertritt nach der 5. Klasse der Realschule
Wer aus der Realschule in das Gymnasium übertreten möchte, benötigt einen Notendurchschnitt von mindestens 2,50 in den Fächern Deutsch und Mathematik. Dieser Schnitt muss im Jahreszeugnis erreicht werden.
Der Übertritt aus höheren Jahrgangsstufen (mit Aufnahmeprüfung)
Entscheidet man sich erst in einer höheren Jahrgangsstufe auf das Gymnasium zu wechseln, sind zwei Bedingungen zu erfüllen. Die erste ist die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung. Nach Bestehen dieser Aufnahmeprüfung folgt der zweite Schritt in Form einer Probezeit.